Arbeitsgericht Solingen, 2016-02-29, 3 Ca 26/16 lev

3 Ca 26/16 levLabour CourtFeb 29, 2016

Regest

Liegen die Voraussetzungen des § 54 Abs. 5 ArbGG vor, so gilt die Klage als zurückgenommen. Es kommt nicht darauf an, ob die klagende Partei aus Nachlässigkeit untätig geblieben ist.

Full text

Arbeitsgericht Solingen — 3 Ca 26/16 lev — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-29

Aktenzeichen: 3 Ca 26/16 lev

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2016:0229.3CA26.16LEV.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 54 ArbGG

Leitsätze

Liegen die Voraussetzungen des § 54 Abs. 5 ArbGG vor, so gilt die Klage als zurückgenommen. Es kommt nicht darauf an, ob die klagende Partei aus Nachlässigkeit untätig geblieben ist.

Tenor

Die Klage gilt gem. § 54 Abs. 5 ArbGG i. V. m. § 269 Abs. 3 ZPO als zurückgenommen.

Der Antrag der Klägerin auf Anberaumung eines Verhandlungstermins wird zurückgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.