Arbeitsgericht Solingen, 2017-06-20, 3 Ca 153/17

3 Ca 153/17Labour CourtJun 20, 2017

Regest

1. Ein unverbindliches Wettbewerbsverbot kann nicht durch eine Vertragsstrafenvereinbarung geschützt werden. 2. Ein dreimonatiges Wettbewerbsverbot ist nicht geeignet, ein berechtigtes geschäftliches Interesse im Bereich eines Reisebüros zu schützen, wenn die Arbeitnehmerin als Reiseverkehrskauffrau im Bereich Kreuzfahrten tätig ist.

Full text

Arbeitsgericht Solingen — 3 Ca 153/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-20

Aktenzeichen: 3 Ca 153/17

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2017:0620.3CA153.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 75 c HGB, § 74 a HGB

Leitsätze

  1. Ein unverbindliches Wettbewerbsverbot kann nicht durch eine Vertragsstrafenvereinbarung geschützt werden.

  2. Ein dreimonatiges Wettbewerbsverbot ist nicht geeignet, ein berechtigtes geschäftliches Interesse im Bereich eines Reisebüros zu schützen, wenn die Arbeitnehmerin als Reiseverkehrskauffrau im Bereich Kreuzfahrten tätig ist.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.Der Streitwert beträgt 6.045,36 Euro.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.