3 BV 1/17•Arbeitsgericht Solingen, 2017-12-19, 3 BV 1/17
Arbeitsgericht Solingen, 2017-12-19, 3 BV 1/17
3 BV 1/17Labour CourtDec 19, 2017
Regest
Im Falle eines Austritts eines Konzernunternehmens aus dem Konzern gilt eine Konzernbetriebsvereinbarung kollektivrechtlich fort. Die Rechtsprechung des BAG zur Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen in einem Betrieb, der aus einem Unternehmen ausscheidet (BAG, Beschluss vom 24. Januar 2017 – 1 ABR 24/15 –), ist zu übertragen.
Full text
Arbeitsgericht Solingen — 3 BV 1/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-19
Aktenzeichen: 3 BV 1/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2017:1219.3BV1.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3
Normen: BetrAVG §1 Abs 1 S 3, BGB §613a Abs 1 S 1; BetrVG §58 Abs 1, BetrVG §77; BGB §133, BGB §157
Leitsätze
Im Falle eines Austritts eines Konzernunternehmens aus dem Konzern gilt eine Konzernbetriebsvereinbarung kollektivrechtlich fort. Die Rechtsprechung des BAG zur Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen in einem Betrieb, der aus einem Unternehmen ausscheidet (BAG, Beschluss vom 24. Januar 2017 – 1 ABR 24/15 –), ist zu übertragen.
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Konzernbetriebsvereinbarung „N.-Leistungsordnung für die betriebliche Altersversorgung“ vom 24.03.1988 im Betrieb der Antragsgegnerin als Betriebsvereinbarung bis zum 31.12.2017 fortwirkt.
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