Arbeitsgericht Solingen, 2018-01-25, 3 Ca 1081/17 lev

3 Ca 1081/17 levLabour CourtJan 25, 2018

Regest

Es liegt keine Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers vor, der mitteilt, (angeblich) einen Betriebsrat gründen zu wollen, wenn dieser auf mehrfache Aufforderung des Arbeitgebers, einen Aufhebungsvertrag bei Zahlung einer Abfindung abzuschließen, eine exorbitante Abfindungssumme nennt.

Full text

Arbeitsgericht Solingen — 3 Ca 1081/17 lev — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-25

Aktenzeichen: 3 Ca 1081/17 lev

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2018:0125.3CA1081.17LEV.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

Es liegt keine Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers vor, der mitteilt, (angeblich) einen Betriebsrat gründen zu wollen, wenn dieser auf mehrfache Aufforderung des Arbeitgebers, einen Aufhebungsvertrag bei Zahlung einer Abfindung abzuschließen, eine exorbitante Abfindungssumme nennt.

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 04.09.2017 weder fristlos noch fristgerecht aufgelöst ist.

2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als TRIM-Specialist weiter zu beschäftigen.

3.Die Beklagte wird verurteilt, 2.825,08 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2017 abzüglich bereits gezahlter 158,15 EUR netto zu zahlen.

4.Die Beklagte wird verurteilt, 2.825,08 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2017 zu zahlen.

5.Die Beklagte wird verurteilt, 2.825,08 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2017 zu zahlen.

6.Die Beklagte wird verurteilt, 2.825,08 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2018 zu zahlen.

7.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 12 Prozent und die Beklagte zu 88 Prozent.

8.Der Streitwert beträgt 22.442,49 EUR.

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