1 Ca 834/05 O•Arbeitsgericht Siegen, 2005-06-09, 1 Ca 834/05 O
Arbeitsgericht Siegen, 2005-06-09, 1 Ca 834/05 O
1 Ca 834/05 OLabour CourtJun 9, 2005
Regest
Der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Endet das Arbeitsverhältnis eines gekündigten Arbeitnehmers vorher durch dessen Tod, geht dieser Anspruch daher nicht auf dessen Erben über."
Full text
Arbeitsgericht Siegen — 1 Ca 834/05 O — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-09
Aktenzeichen: 1 Ca 834/05 O
ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2005:0609.1CA834.05O.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 1a KSchG; §§ 613, 280 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Endet das Arbeitsverhältnis eines gekündigten Arbeitnehmers vorher durch dessen Tod, geht dieser Anspruch daher nicht auf dessen Erben über."
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte.
-
Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 30.000,00 €.
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