Arbeitsgericht Siegen, 2005-06-09, 1 Ca 843/05

1 Ca 843/05Labour CourtJun 9, 2005

Regest

"Der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Endet das Arbeitsverhältnis eines gekündigten Arbeitnehmers vorher durch dessen Tod, geht dieser Anspruch daher nicht auf dessen Erben über."

Full text

Arbeitsgericht Siegen — 1 Ca 843/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-09

Aktenzeichen: 1 Ca 843/05

ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2005:0609.1CA843.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 1a KSchG; §§ 613, 280 Abs. 1 BGB

Leitsätze

"Der Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Endet das Arbeitsverhältnis eines gekündigten Arbeitnehmers vorher durch dessen Tod, geht dieser Anspruch daher nicht auf dessen Erben über."

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte.

  3. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 30.000,00 €.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.