Arbeitsgericht Siegen, 2011-05-05, 1 Ca 1566/10

1 Ca 1566/10Labour CourtMay 5, 2011

Full text

Arbeitsgericht Siegen — 1 Ca 1566/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-05

Aktenzeichen: 1 Ca 1566/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2011:0505.1CA1566.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 11 Abs. 1 MuSchG, § 15 Abs.1, Abs. 2 AGG

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 379,13 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.12.2010 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 875,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2010 zu zahlen.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.250,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus je 2.750,00 € seit dem 04.01.2011, dem 05.02.2011 und dem 03.03.2011 zu zahlen.

  4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.375,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.03.2011 zu zahlen.

  5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  6. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 47 % und die Beklagte zu 53 %.

  7. Der Streitwert wird auf 27.043,72 € festgesetzt.

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