4 Ca 3816/03•Arbeitsgericht Wuppertal, 2004-05-25, 4 Ca 3816/03
Full text
Arbeitsgericht Wuppertal — 4 Ca 3816/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-25
Aktenzeichen: 4 Ca 3816/03
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2004:0525.4CA3816.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.384,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.06.2003, abzüglich am 23.06.2003 gezahlter 1.250,00 € netto, zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.719,4. € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.07.2003, abzüglich gezahlter 1.331,32 € netto, zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.445,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.08.2003, abzüglich gezahlter 1.326,36 € netto, zu zahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.445,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.09.2003, abzüglich am 15.09.2003 gezahlter 1.326.36 € netto, zu zahlen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.445,84 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.10.2003, abzüglich am 15.10.2003 gezahlter 1.326.36 € netto, zu zahlen.
6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.315,17 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.11.2003, abzüglich am 16.11.2003 gezahlter 3.062,60 € netto, zu zahlen.
7. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.442,82 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 15.12.2003 zu zahlen.
8. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
9. Der Streitwert wird auf 15.574,22 € festgesetzt.
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