Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-06-17, 1 AGH 7/11

1 AGH 7/11Other CourtJun 17, 2011

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 7/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-17

Aktenzeichen: 1 AGH 7/11

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2011:0617.1AGH7.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu voll-streckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf. 50.000,00 EUR festgesetzt.

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