Anwaltsgerichtshof NRW, 2011-12-02, 2 AGH 9 - 12/11

2 AGH 9 - 12/11Other CourtDec 2, 2011

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 9 - 12/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-02

Aktenzeichen: 2 AGH 9 - 12/11

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2011:1202.2AGH9.12.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird bis zur Verbindung auf jeweils 5.000,-- Euro und nach der Verbindung auf insgesamt 20.000,-- Euro festgesetzt.

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