Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-09-13, 1 AGH 18/13

1 AGH 18/13Other CourtSep 13, 2013

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 18/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-13

Aktenzeichen: 1 AGH 18/13

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2013:0913.1AGH18.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Beträge geleistet hat.

  4. Der Gegenstandswert wird in Abänderung der im Anschluss an die münd-liche Verhandlung verkündeten Entscheidung auf 12.500,00 Euro fest-gesetzt.

  5. Die Berufung wird zugelassen.

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