Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-11-08, 2 AGH 26/12

2 AGH 26/12Other CourtNov 8, 2013

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 26/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-08

Aktenzeichen: 2 AGH 26/12

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2013:1108.2AGH26.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung duch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Berufung wird nicht zugelassen.

  5. Der Geschäftswert wird auf EUR 25.000,00 festgesetzt.

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