Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-09-12, 1 AGH 24/14

1 AGH 24/14Other CourtSep 12, 2014

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 24/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-12

Aktenzeichen: 1 AGH 24/14

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0912.1AGH24.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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