1 AGH 19/15•Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-08-21, 1 AGH 19/15
Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-08-21, 1 AGH 19/15
1 AGH 19/15Other CourtAug 21, 2015
Regest
Anwaltsgerichte und Anwaltsgerichtshöfe sind zulässige Sondergerichte gem. Art. 101 II GG. Die Mitgliedschaft eines Rechtsanwalts in der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer stellt eine verfassungsrechtlich unbedenkliche gesetzliche Folge der ansonsten freiwilligen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft dar. Zum Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, wenn ein Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, und zur Vermutung für den Vermögensverfall bei der Eintragung des Rechtsanwalts in das Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts.
Full text
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 19/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-21
Aktenzeichen: 1 AGH 19/15
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:0821.1AGH19.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Normen: Art. 101 II GG, § 60 I BRAO, § 14 II Nr. 7 BRAO
Leitsätze
Anwaltsgerichte und Anwaltsgerichtshöfe sind zulässige Sondergerichte gem. Art. 101 II GG. Die Mitgliedschaft eines Rechtsanwalts in der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer stellt eine verfassungsrechtlich unbedenkliche gesetzliche Folge der ansonsten freiwilligen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft dar.
Zum Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, wenn ein Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, und zur Vermutung für den Vermögensverfall bei der Eintragung des Rechtsanwalts in das Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts.
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Zahlung
eines Reisekostenvorschusses zum Termin werden zurückgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
4. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin
bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern
nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110%
des vollstreckbaren Betrages leistet.
5. Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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