Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-03-11, 1 AGH 46/15

1 AGH 46/15Other CourtMar 11, 2016

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 46/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-11

Aktenzeichen: 1 AGH 46/15

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:0311.1AGH46.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Der Streitwert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

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