1 AGH 72/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-05-19, 1 AGH 72/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-05-19, 1 AGH 72/16
1 AGH 72/16Other CourtMay 19, 2017
Regest
Ein u.a. als Personalleiter bei einem metallverarbeitenden Unternehmen (industrieller Rohrleitungsbau) tätiger Volljurist kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.
Full text
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 72/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-19
Aktenzeichen: 1 AGH 72/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0519.1AGH72.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Normen: §§ 46, 46a BRAO
Leitsätze
Ein u.a. als Personalleiter bei einem metallverarbeitenden Unternehmen (industrieller Rohrleitungsbau) tätiger Volljurist kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außer-gerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Der Geschäftswert wird auf 30.000 € festgesetzt.
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