1 AGH 48/17•Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-06-29, 1 AGH 48/17
Full text
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 48/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-29
Aktenzeichen: 1 AGH 48/17
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0629.1AGH48.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein Westfalen
Tenor
-
Der Bescheid der Beklagten vom 17.05.2017 wird aufgehoben.
-
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.
-
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
-
Der Geschäftswert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
-
Die Berufung wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.