Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-11-23, 1 AGH 25/18

1 AGH 25/18Other CourtNov 23, 2018

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 25/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-23

Aktenzeichen: 1 AGH 25/18

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:1123.1AGH25.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 25.000,-- Euro festgesetzt.

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