Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-03-22, 1 AGH 63/17

1 AGH 63/17Other CourtMar 22, 2019

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 63/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-22

Aktenzeichen: 1 AGH 63/17

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2019:0322.1AGH63.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf 25.000,-- Euro festgesetzt.

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