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1 AGH 5/25•Anwaltsgerichtshof NRW, 2025-04-25, 1 AGH 5/25
Entscheidungsdatum: 2025-04-25
Aktenzeichen: 1 AGH 5/25
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2025:0425.1AGH5.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird als unzulässig zurückgewiesen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 60.000 EUR festgesetzt (davon entfallen 50.000 EUR auf die Hauptsache und 10.000 EUR auf den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz).
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