Finanzgericht Düsseldorf, 2003-10-23, 11 K 5301/01 BG

11 K 5301/01 BGTax CourtOct 23, 2003

Full text

Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 5301/01 BG — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-23

Aktenzeichen: 11 K 5301/01 BG

ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:1023.11K5301.01BG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes auf den 09.03.2000 für Zwecke der Schenkungsteuer vom 09.03.2001 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.08.2001 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.