Finanzgericht Düsseldorf, 2004-06-22, 6 K 417/04 K,F

6 K 417/04 K,FTax CourtJun 22, 2004

Full text

Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 417/04 K,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-22

Aktenzeichen: 6 K 417/04 K,F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0622.6K417.04K.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Unter teilweiser Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 23.10.2000 und Abänderung der Bescheide über Körperschaft-steuer, Solidaritätszuschlag und zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 47 Abs. 2 Körperschaftsteuergesetz werden

die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag 1997 unter Ansatz einer auf EUR 5.850,71 (DM 11.443) reduzierten verdeckten Gewinnausschüttung - unter Korrektur der Gewerbesteuerrückstellungen - festgesetzt; die Einkommensbeträge und die Tarifbelastung werden entsprechend festgestellt.

Die Berechnung der geänderten Steuer- und Feststellungsbeträge wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.

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