10 V 6438/04 A(E)•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-02-14, 10 V 6438/04 A(E)
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-02-14, 10 V 6438/04 A(E)
10 V 6438/04 A(E)Tax CourtFeb 14, 2005
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 10 V 6438/04 A(E) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-14
Aktenzeichen: 10 V 6438/04 A(E)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0214.10V6438.04A.E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
- Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 1995 vom 20.10.2003
in der Fassung des Änderungsbescheids vom 22.9.2004 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 23.9.2004 wird bis einen Monat nach Erlass einer das beim Finanzgericht Düsseldorf anhängige Klageverfahren (Aktenzeichen: 10 K 5599/04 E) abschließenden Entscheidung ausgesetzt.
- Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 1997 und 1998 vom 20.10.2003 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 22.9.2004 und der
dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 23.9.2004 wird ebenfalls bis
einen Monat nach Erlass einer das beim Finanzgericht Düsseldorf anhängige Klageverfahren (Aktenzeichen: 10 K 5599/04 E) abschließenden Entscheidung ausgesetzt.
Insoweit wird allerdings die Aussetzung der Vollziehung von einer bis zum 4.3.2005 zu erbringenden Sicherheitsleistung in Höhe von 52.183,99 EUR
abhängig gemacht.
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Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
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Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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