Finanzgericht Düsseldorf, 2007-02-12, 11 K 3170/05 E

11 K 3170/05 ETax CourtFeb 12, 2007

Full text

Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 3170/05 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-12

Aktenzeichen: 11 K 3170/05 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0212.11K3170.05E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2003 vom 17. September 2004 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Juli 2005 wird insoweit geändert, als bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit Werbungskosten für das Arbeitszimmer in Höhe von 1.271 EUR statt in Höhe von 1.250 EUR berücksichtigt werden; im Übrigen wird die Klage als unbegründet abgewiesen.

Die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreites.

Die Revision wird zugelassen.

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