11 V 2481/09 A(E)•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-08-21, 11 V 2481/09 A(E)
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-08-21, 11 V 2481/09 A(E)
11 V 2481/09 A(E)Tax CourtAug 21, 2009
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 11 V 2481/09 A(E) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-21
Aktenzeichen: 11 V 2481/09 A(E)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0821.11V2481.09A.E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids für das Jahr 2007 vom 5. Februar 2009 in Gestalt der Änderungsbescheide vom 10. März und 5. Juni 2009 sowie der Einspruchsentscheidung vom 25. Juni 2009 wird bis einen Monat nach Ergehen einer Entscheidung in der Hauptsache ohne Sicherheitsleistung insoweit aufgehoben, als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer der Antragstellerin i.H.v. 1.494 EUR nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt worden sind. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Berechnung des von der Aussetzung der Vollziehung betroffenen Steuerbetrags wird dem Antragsgegner übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu 39 % und der Antragsgegner zu 61 %.
Die Beschwerde wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.