Finanzgericht Düsseldorf, 2009-12-09, 4 K 1922/09 Z,EU

4 K 1922/09 Z,EUTax CourtDec 9, 2009

Full text

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1922/09 Z,EU — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-09

Aktenzeichen: 4 K 1922/09 Z,EU

ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:1209.4K1922.09Z.EU.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Steueränderungsbescheid des Beklagten vom 22.11.2008 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.05.2009 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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