Finanzgericht Düsseldorf, 2010-07-12, 11 K 2479/09 E

11 K 2479/09 ETax CourtJul 12, 2010

Full text

Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 2479/09 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-12

Aktenzeichen: 11 K 2479/09 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:0712.11K2479.09E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005 und 2006 vom 25. März 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Juni 2009 werden dahingehend abgeändert, dass die Einnahmen des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um 15.840,60 EUR (2005) bzw. 14.915,80 EUR (2006) gemindert werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der festzusetzenden Steuerbeträge wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 1/4 und der Beklagte zu 3/4.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Die Revision wird zugelassen.

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