3 K 1239/09 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-10-29, 3 K 1239/09 E
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 1239/09 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-29
Aktenzeichen: 3 K 1239/09 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:1029.3K1239.09E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 2001 vom 28. Januar 2009 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 4. März 2009 dahin geändert, dass die Einkommensteuer auf den Betrag festgesetzt wird, der sich bei Minderung der Einkünfte aus Kapitalvermögen um eine nach dem Halbeinkünfteverfahren angesetzte verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von 15.000 DM ergibt. Die Ermittlung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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