Finanzgericht Düsseldorf, 2013-11-05, 9 K 898/12 F

9 K 898/12 FTax CourtNov 5, 2013

Full text

Finanzgericht Düsseldorf — 9 K 898/12 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-05

Aktenzeichen: 9 K 898/12 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1105.9K898.12F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die in dem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2007 vom 23.03.2010 enthaltene Regelung

"In den vorstehenden Einkünften sind nicht enthalten:

Nach DBA steuerfreie gewerbliche Einkünfte aus Betriebsstätten in Österreich

Laufende Einkünfte aus einer nach § 2 a Abs. 2 EStG begünstigten Tätigkeit, für die der Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG in Betracht kommt xx

Oder alternativ: Einkünfte, die bei Anwendung des § 2 a Abs. 3 EStG zu berücksichtigen sind xx“

sowie die entsprechenden Zurechnungen auf die Feststellungsbeteiligten werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.