4 K 689/12 Erb•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-11-27, 4 K 689/12 Erb
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 689/12 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-27
Aktenzeichen: 4 K 689/12 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1127.4K689.12ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Erbschaftsteuerbescheid vom 31. Oktober 2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. Januar 2012 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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