4 K 718/13 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-08-20, 4 K 718/13 E
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 718/13 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-20
Aktenzeichen: 4 K 718/13 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:0820.4K718.13E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung seiner ablehnenden Entscheidung vom 24. Juli 2012 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. Februar 2013 verpflichtet, den Antrag des Klägers auf abweichende Festsetzung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags für das Jahr 2011 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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