11 K 2946/11 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2014-08-22, 11 K 2946/11 F
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 2946/11 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-22
Aktenzeichen: 11 K 2946/11 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2014:0822.11K2946.11F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Bescheid für 2001 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 18.03.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.08.2011 wird insoweit geändert, als der Gewinn in der Ergänzungsbilanz der Beigeladenen Kommanditistin der Klägerin, der A (Deutschland) GmbH, um … DM abzüglich …2 US Dollar vermindert wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen
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