15 K 1187/17 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2018-04-19, 15 K 1187/17 F
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 1187/17 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-19
Aktenzeichen: 15 K 1187/17 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:0419.15K1187.17F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2014 vom 05.09.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.04.2017 wird in der Weise geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinn in Höhe von xx EUR festgestellt werden.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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