6 K 454/15 K•Finanzgericht Düsseldorf, 2018-09-18, 6 K 454/15 K
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 454/15 K — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-18
Aktenzeichen: 6 K 454/15 K
ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:0918.6K454.15K.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, die bisher vorliegenden Zwischenveranlagungsbescheide zur Körperschaftsteuer für die Jahre 2003 - 2015 aufzuheben und für den Zeitraum der Abwicklung/Insolvenz von 2003 - 2015 einen einheitlichen Körperschaftsteuerbescheid zu erlassen und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens einen Abwicklungsgewinn in Höhe von 5.770.273 € und einen Verlustvortrag in Höhe von 11.641.157 € ohne Anwendung der Mindestbesteuerungsregelung gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. mit § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG zugrunde zu legen. Die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.
Die Revision wird zugelassen.
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