4 K 2689/17 VE•Finanzgericht Düsseldorf, 2019-10-30, 4 K 2689/17 VE
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2689/17 VE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-30
Aktenzeichen: 4 K 2689/17 VE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:1030.4K2689.17VE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 19. März 2014 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. September 2017 verpflichtet, der Klägerin für die Monate August und September 2013 die Steuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d des Energiesteuergesetzes in Höhe von … € abzüglich der Entlastungen nach § 54 des Energiesteuergesetzes in Höhe von … € sowie nach § 55 des Energiesteuergesetzes in Höhe von … € zu gewähren.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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