4 K 2921/18 VE•Finanzgericht Düsseldorf, 2019-11-27, 4 K 2921/18 VE
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2921/18 VE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-27
Aktenzeichen: 4 K 2921/18 VE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2019:1127.4K2921.18VE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Steueränderungsbescheid des Beklagten vom 18.09.2018 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 19.10.2018 verpflichtet, der Klägerin die Energiesteuerentlastungen nach den §§ 54, 55 EnergieStG festzusetzen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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