11 K 1375/95•Finanzgericht Köln, 2000-04-12, 11 K 1375/95
Full text
Finanzgericht Köln — 11 K 1375/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-04-12
Aktenzeichen: 11 K 1375/95
ECLI: ECLI:DE:FGK:2000:0412.11K1375.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheid vom 02.09.1994 und der Einspruchsentscheidung vom 06.02.1995 wird der Beklagte verpflichtet, die Kirchensteuer 1992 in Höhe von ... DM zu erlassen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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