4 K 5916/97•Finanzgericht Köln, 2002-10-30, 4 K 5916/97
Full text
Finanzgericht Köln — 4 K 5916/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-30
Aktenzeichen: 4 K 5916/97
ECLI: ECLI:DE:FGK:2002:1030.4K5916.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für 1991 vom 12.12.1994 wird insoweit geändert, als das Gewerbekapital um DM zu reduzieren ist. Die Berechnung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.