2 K 7273/00•Finanzgericht Köln, 2003-12-11, 2 K 7273/00
Full text
Finanzgericht Köln — 2 K 7273/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-11
Aktenzeichen: 2 K 7273/00
ECLI: ECLI:DE:FGK:2003:1211.2K7273.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
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Der Beklagte wird unter Aufhebung des (Teil-)Ablehnungsbescheides vom 19.10.1998 und der Einspruchsentscheidung vom 18.10.2000 verpflichtet, die unter dem 12.06.1998 beantragte Erstattung von in Deutschland abgeführten Abzugsteuern in voller Höhe zu gewähren.
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Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches der Klägerin abwenden, soweit die KLägerin nicht zuvor Sicherheit in der selben Höhe leistet.
- Die Revision wird zugelassen.
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