10 K 494/00•Finanzgericht Köln, 2004-05-24, 10 K 494/00
Full text
Finanzgericht Köln — 10 K 494/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-24
Aktenzeichen: 10 K 494/00
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0524.10K494.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 1997 vom 16.10.1998 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung werden mit der Maßgabe geändert bzw. aufgehoben, dass die Einkünfte des Klägers aus seiner Tätigkeit für die Firma ...AG in Höhe von 44.640,-- DM unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts steuerfrei zu stellen sind.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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