Finanzgericht Köln, 2004-10-14, 2 K 5767/01

2 K 5767/01Tax CourtOct 14, 2004

Full text

Finanzgericht Köln — 2 K 5767/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-14

Aktenzeichen: 2 K 5767/01

ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:1014.2K5767.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 18. November 1997 und der Einspruchsentscheidung vom 25. September 2001 die Vorsteuer-Vergütung für den Vergütungszeitraum 2-12/1996 auf 489 594,68DM festzusetzen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten trägt die Klägerin zu 65 vH, der Beklagte zu 35 vH.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit diese nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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