10 K 7583/99•Finanzgericht Köln, 2005-02-24, 10 K 7583/99
Full text
Finanzgericht Köln — 10 K 7583/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-24
Aktenzeichen: 10 K 7583/99
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:0224.10K7583.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 1996 vom 12. Oktober 1999 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 20. Oktober 1999 dahin geändert, dass die monatlichen Zahlungen an die Klägerin aufgrund des Vermächtnisses ihres Vaters nicht als sonstige Einkünfte erfasst werden. Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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