4 K 4419/01•Finanzgericht Köln, 2005-12-14, 4 K 4419/01
Full text
Finanzgericht Köln — 4 K 4419/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-14
Aktenzeichen: 4 K 4419/01
ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:1214.4K4419.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts auf den ........2000 für Zwecke der Schenkungsteuer vom .......2001 wird dergestalt geändert, dass der Grundbesitzwert von 921.000.- DM auf 661.000.- DM herabgesetzt wird. Die Einspruchsentscheidung vom ....2001 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterle-gung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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