Finanzgericht Köln, 2005-12-15, 10 K 3800/02

10 K 3800/02Tax CourtDec 15, 2005

Full text

Finanzgericht Köln — 10 K 3800/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-15

Aktenzeichen: 10 K 3800/02

ECLI: ECLI:DE:FGK:2005:1215.10K3800.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Gewerbesteuermeßbescheid für 1999 vom 12.10.2001 und die Einspruchsentscheidung vom 17.06.2001 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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