2 K 6440/03•Finanzgericht Köln, 2006-11-27, 2 K 6440/03
Full text
Finanzgericht Köln — 2 K 6440/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-27
Aktenzeichen: 2 K 6440/03
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:1127.2K6440.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des durch Bescheid vom 13. Februar 2004 geänderten Zerlegungs-bescheides vom 26. November 1999 und der Einspruchsentscheidung vom 6. No-vember 2003 wird der Beklagte verpflichtet, einen erneuten Zerlegungsbescheid un-ter Beachtung folgender Grundsätze zu erlassen: Ausgehend vom Ergebnis der in den angegriffenen Bescheiden vorgenommenen Oberzerlegung ist bei der Unterzer-legung der Faktor Arbeitslöhne zu 75 vH, der Faktor Umsatz zu 25 vH zu berücksich-tigen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin und dem Beklagten jeweils zur Hälfte auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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