7 K 6072/04•Finanzgericht Köln, 2007-01-29, 7 K 6072/04
Full text
Finanzgericht Köln — 7 K 6072/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-29
Aktenzeichen: 7 K 6072/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0129.7K6072.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Umsatzsteuerbescheid 2001 vom ........2004 wird unter Aufhebung der hierzu er-gangenen Einspruchsentscheidung vom ......2004 geändert.
Die Umsatzsteuer 2001 wird auf 0,- DM herabgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.