7 K 2013/04•Finanzgericht Köln, 2007-03-21, 7 K 2013/04
Full text
Finanzgericht Köln — 7 K 2013/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-21
Aktenzeichen: 7 K 2013/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0321.7K2013.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2000 vom .............. 2002 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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