6 K 2643/05•Finanzgericht Köln, 2007-04-19, 6 K 2643/05
Full text
Finanzgericht Köln — 6 K 2643/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-19
Aktenzeichen: 6 K 2643/05
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0419.6K2643.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 2003 vom 06.09.2005 wird die Einkommensteuer dahingehend neu festgesetzt, dass die Abfindungszahlung in Höhe von 8.181 € als nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei behandelt wird.
Die Neuberechnung des Steuerbetrages wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kos-tenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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