Finanzgericht Köln, 2007-08-15, 4 K 1873/04

4 K 1873/04Tax CourtAug 15, 2007

Full text

Finanzgericht Köln — 4 K 1873/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-15

Aktenzeichen: 4 K 1873/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0815.4K1873.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Einkommensteueränderungsbescheid 2001 vom 31.10.2003 wird dergestalt geän-dert, dass die Einkommensteuer 2001 in Höhe von 0,00 DM festgesetzt wird. Die Ein-spruchsentscheidung vom 12.03.2004 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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