8 K 3038/08•Finanzgericht Köln, 2010-04-20, 8 K 3038/08
Full text
Finanzgericht Köln — 8 K 3038/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-20
Aktenzeichen: 8 K 3038/08
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:0420.8K3038.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 2001 vom 2. Januar 2008 und Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung wird die Einkommensteuer 2001 dergestalt geändert festgesetzt, dass bei der Besteue-rung keine sonstigen Einkünfte in Höhe von 15.000 DM zu berücksichtigen sind.
Die Berechnung der danach neu festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen. Dem Beklagten wird aufgegeben, den Klägern das Ergebnis dieser Neuberechnung unverzüglich formlos mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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